Allgemeine Geschäftsbedingungen der comfortticket Karten- und Vertriebsservices GmbH für Geschäftsbesorgung für Veranstalter
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Für alle Verträge im Bereich der Geschäftsbesorgung der comfortticket Karten- und Vertriebsservices GmbH für Veranstalter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der comfortticket für Geschäftsbesorgung für Veranstalter. Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden, nachfolgend Veranstalter genannt, gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden. Solche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird oder diese AGB nicht nochmals beigefügt werden.
2. Datenverwaltung
2.1 Sofern der Veranstalter nicht schon das comfortticket-System einsetzt, legt comfortticket den Veranstalter anhand seiner Angaben im System an. Zusätzlich richtet comfortticket in diesem Fall bis zu 3 Saalpläne pro Spielstätte mit einem Standardkontingent und bis zu 3 Preisstrukturen pro Saalplan im System ein. Die Veranstaltungspflege erfolgt durch comfortticket.
Der Veranstalter wird eine repräsentative Anzahl von Eintrittskarten zum Vertrieb durch comfortticket bereitstellen.
2.2 Änderungen der Vorgaben (wie z.B. Spielort und Preis), die bei der technischen Einrichtung eingegeben werden, sind nach Beginn des Kartenvertriebs technisch nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen der Zustimmung von comfortticket.
3. Kartenvertrieb
3.1 Die eingestellten Eintrittskarten werden dem Endkunden im Internet und unter der Buchungshotline angeboten. Dabei ist comfortticket berechtigt, zusätzlich zum Nennpreis der Eintrittskarten eine Vorverkaufsgebühr zu erheben. Kartenbezahlung ist für den Endkunden zurzeit per SEPA-Lastschrift, Visa und Mastercard, PayPal und SOFORTüberweisung möglich. Bezahlte Eintrittskarten werden dem Endkunden auf seine Kosten per Standardbrief zugesandt oder wenn technisch möglich an der Abendkasse hinterlegt. Die Kosten hierfür werden vom Endkunden getragen. Der Ticketdruck am Drucker des Endkunden über das Internet wird auf Wunsch ebenfalls angeboten. In diesem Fall stellt comfortticket dem Veranstalter Informationen über die selbst gedruckten Eintrittskarten zur Kontrolle am Einlass zur Verfügung.
3.2 comfortticket stellt die Eintrittskarten auf Wunsch des Veranstalters zusätzlich zum Verkauf bei angebundenen Vorverkaufsstellen/ Wiederverkäufern oder anderen Vertriebsnetzen bereit.
3.3 comfortticket ist berechtigt, beim Kartenvertrieb mit anderen Vertriebsorganisationen zusammenzuarbeiten und Eintrittskarten zusammen mit anderen Veranstaltungskarten und Reiseleistungen im Paket anzubieten oder anbieten zu lassen.
3.4 comfortticket und von comfortticket eingeschaltete Vertriebsorganisationen bzw. Wiederverkäufer handeln beim Kartenvertrieb als Vertreter des Veranstalters.
3.5 comfortticket sendet täglich eine E-Mail mit dem Verkaufsstatus aller aktuellen Veranstaltungen an den Veranstalter. Am Vortage einer Veranstaltung wird jede Veranstaltung automatisch aus dem Verkauf genommen. Es erfolgt der Versand eines Berichts per E-Mail, der zur Abendkassenvorbereitung genutzt werden kann.
4. Inkasso der Kartengelder und Abrechnung
4.1 comfortticket rechnet mit den Endkunden ab und übernimmt das Inkasso. Zusätzlich übernimmt comfortticket den Einzug der Erlöse per SEPA-Firmenlastschriftverfahren von den Vorverkaufsstellen. comfortticket übernimmt das Inkasso bis zum 3. Mahnschreiben. Anschließend gibt comfortticket die Forderung nebst den erforderlichen Kopien der Bestellungen an den Veranstalter zurück. Es besteht keine Verpflichtung von comfortticket zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.
4.2 comfortticket übermittelt derzeit monatlich eine Abrechnung aller Umsätze aus Ziffer 4.1 per E-Mail oder Postbrief. comfortticket ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei hohem Buchungsvolumen häufiger abzurechnen. Die Überweisung der abgerechneten Umsätze auf das Konto des Veranstalters beschränkt sich auf die nach Ziffer 4.1 tatsächlich erfolgten Zahlungen und nach Abzug der Zusatzkosten nach Ziffer 3.1. comfortticket legt hierüber ordnungsgemäß Rechnung ab. Zahlungen erfolgen mit einem Zahlungsziel von 4 Wochen.
4.3 Der Veranstalter ist verpflichtet, Einwendungen gegen die von comfortticket erteilten Abrechnungen unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Rechnungserhalt schriftlich gegenüber comfortticket geltend zu machen.
5. Vergütung an comfortticket
5.1 Die Vergütung für die Leistungen von comfortticket sind der jeweils gültigen Preisliste für Geschäftskunden zu entnehmen.
5.2. Eine evtl. fällige Einrichtungspauschale wird von comfortticket vor Freischaltung des Zugangs per SEPA-Lastschrift vom Veranstalterkonto eingezogen. Andere Gebühren werden vor Überweisung der Erlöse laut Ziffer 3.2 von diesen in Abzug gebracht. Sollte die Verrechnung einen negativen Betrag ergeben, so ist comfortticket berechtigt, diesen per SEPA-Lastschrift vom Veranstalterkonto einzuziehen. Der Veranstalter erteilt comfortticket hierfür eine Einzugsermächtigung.
5.3 In der Preisliste nicht enthaltene Leistungen von comfortticket werden je nach Anfall separat berechnet. comfortticket erstellt dem Veranstalter in solchen Fällen ein individuelles Angebot.
6. Anpassung der Entgelte
6.1 comfortticket behält sich Preisanpassungen vor. Solche Anpassungsverlangen müssen mindestens drei Monate zuvor zugesandt werden. Preisanpassungen sind erst nach Beendigung einer evtl. vereinbarten Basisvertragslaufzeit möglich.
6.2 Der Veranstalter hat nach Zugang eines derartigen Verlangens, sofern es eine Preiserhöhung um mehr als 10% beträgt und die Preisänderung sich nachweislich nicht an den Marktverhältnissen orientiert, das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zum im Schreiben genannten Aktivierungstag der neuen Preise zu kündigen. Das Kündigungsrecht kann nur innerhalb von drei Monaten ausgeübt werden, gerechnet ab dem Datum des Schreibens, mit dem die Erhöhung verlangt wird.
7. Informationspflicht
7.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, comfortticket unverzüglich über jedwede Änderung einschließlich Anschriftenänderung, Umfirmierung, Kontoverbindungsänderung etc. zu informieren.
7.2 Alle im comfortticket-System auftretenden Störungen wird der Veranstalter unverzüglich per E-Mail gegenüber comfortticket melden.
8. Daten
Die im comfortticket-System bzw. auf den Rechnern von comfortticket gespeicherten Daten gehören comfortticket. Soweit gleichwohl für eine Datenverarbeitung und -nutzung im Rahmen der Vertragsdurchführung, Gebührenabrechnung und Inkassogeschäfte die Zustimmung der Vorverkaufsstelle gesetzlich erforderlich sein sollte, so wird diese hiermit von dem Veranstalter erteilt. Die Regelung in Satz 2 gilt entsprechend für nicht personenbezogene Daten. comfortticket wird die Daten unter Berücksichtigung der Geheimhaltungsinteressen der mit comfortticket zusammenarbeitenden Veranstalter und Vorverkaufsstellen ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im comfortticket-System verarbeiten und nutzen.
9. Wechsel des Vertragspartners
comfortticket ist berechtigt, den Geschäftsbesorgungsvertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf eine andere Gesellschaft, insbesondere eine Betriebsgesellschaft, zu übertragen, wenn diese die Gewähr für eine ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten für die gesamte Vertragslaufzeit hinweg bietet.
10. Haftung
10.1 Schadensersatzansprüche gegen comfortticket, gleich aus welchem Rechtsgrunde, bestehen nur, soweit comfortticket durch seine gesetzlichen Vertreter oder Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In solch einem Fall ist die Haftung comforttickets auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Verletzung solcher wesentlichen Vertragspflichten liegt nicht vor bei Schäden, die durch das Auftreten eines Virus, eines Fehlers in der ansonsten vertragsgemäßen Software, Störung des Internets, Ausfall der Stromversorgung oder andere externe Ereignisse verursacht werden. comfortticket haftet nicht für Schäden, die durch zeitweise Unterbrechung des Computersystems verursacht werden. Da technische Systeme grundsätzlich der Gefahr des vorübergehenden oder längerfristigen Ausfalls aufgrund technischer oder Bedienungsfehler unterliegen, besteht insoweit keine Haftung. Dieses gilt nicht für Ereignisse, die fahrlässig oder vorsätzlich durch comfortticket verursacht worden sind.
10.2 Der Ersatz des entgangenen Gewinns, von mittelbaren Schäden und Mangelfolgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen, sofern und soweit comfortticket nicht Eigenschaften des Ticketsystems oder der Hardware ausdrücklich zugesichert hat und solche fehlen.
10.3 Auf keinen Fall haftet comfortticket aufgrund von Vertragsbestimmungen (einschließlich Garantieverletzung), im Falle eines Deliktes (einschließlich Fahrlässigkeit, ob durch comfortticket oder durch andere verursacht), bei Gewährleistungshaftung oder ansonsten gegenüber dem Veranstalter bzw. seinen Versicherern, für verlorengegangene(n), verzögerte(n) oder verringerte(n) Gewinn(e), Einkünfte oder Gelegenheiten, verlorene Daten oder Anwendungssoftware, Ausfallstunden oder sonstige zufällige, besondere, indirekte oder aus anderen Umständen folgende Schäden, ganz gleich welcher Art, die aus der Leistung von Veranstalter entstehen oder damit zusammenhängen.
10.4 Die Haftung von comfortticket für die Durchführung des Einzugs der Erlöse aus dem Kartenverkauf gegenüber den Endkunden und Wiederverkäufern ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. comfortticket haftet nicht für nicht eingelöste/rückbelastete Lastschriften, Zahlungsverzug, Insolvenz eines Wiederverkäufers oder sonstige, von dieser zu vertretende Umstände, die eine teilweise oder vollständige Nichtbezahlung zur Folge haben. comfortticket übernimmt keinerlei Haftung dafür, ob die bestellten Karten durch den jeweiligen Käufer der Karte bezahlt werden. Das Risiko einer Nichtbezahlung durch den Käufer – aus welchen Gründen auch immer – fällt alleine dem Veranstalter zur Last. Durch comfortticket wird auch nicht der Verkauf einer bestimmten Anzahl von Karten garantiert. Die nach einer Karte bestehende Nachfrage oder nicht vorhandene Nachfrage fällt ausschließlich in den Risikobereich des Veranstalters. comfortticket weist darauf hin, dass durch comfortticket keine eigenen Werbe- oder PR- oder sonstigen Marketingmaßnahmen unternommen werden um den Kartenverkauf zu erhöhen. Eine vertragliche Verpflichtung von comfortticket zu solchen Maßnahmen besteht nicht.
10.5 Zwischen comfortticket und dem Käufer einer Karte bestehen keinerlei vertragliche Beziehungen. comfortticket schließt daher jegliche Ansprüche von Kartenkäufern aus. Sollten solche Ansprüche gegenüber comfortticket geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter comfortticket hiermit von sämtlichen Ansprüchen frei.
10.6 Für alle Veranstalter ist ein Schadensersatzanspruch auf € 5.000 für den Schadensfall begrenzt.
11. Kündigung
11.1 Die Vertragslaufzeit beginnt mit Unterzeichnung und hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Anschließend kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
11.2 comfortticket ist zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Besteht der wichtige Grund in einem Verstoß des Veranstalters gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.
11.3 Der Veranstalter ist gegenüber comfortticket zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, falls comfortticket eine wesentliche Vertragspflicht grob verletzt und trotz schriftlicher Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe schafft.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1 Soweit in diesen AGB nichts anderes vorgesehen ist, sind Erklärungen des Veranstalters ausschließlich an comfortticket zu richten. Gibt er Erklärungen anderen Personen gegenüber ab, z.B. Handelsvertretern, sind diese Erklärungen erst wirksam, wenn sie von comfortticket bestätigt wurden.
12.2 Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Form. Ein Verzicht auf die Schriftform kann nur schriftlich vereinbart werden.
12.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gelten die AGB im Übrigen fort. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt.
12.4 Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen comfortticket und dem Veranstalter aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Lübeck. Es gilt ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Alleiniger Erfüllungsort ist Lübeck.
Stand: 01.03.2020
Ihr Vertragspartner:
comfortticket Karten- und Vertriebsservices GmbH
Maria-Goeppert-Str. 5
23562 Lübeck
Deutschland
E-Mail: veranstalter.service@comfortticket.de
Geschäftsführer: Björn Schlesselmann